-An Baustellen muß nicht mit Verkehrspolizisten gerechnet werden
-Alkoholverbot im Auto besteht nur für Fahrer unter 21 und während der Probezeit
-Beim Einbiegen vom Grundstück auf die Fahrbahn zuerst auf die Fußgänger achten, nicht auf den Straßenverkehr
-Vor und hinter
Kreuzungen, Einmündungen, Fußgängerüberwegen und Andreaskreuz 5 m Parkverbot,
innerorts
-hinter dem Zebrastreifen darf geparkt werden
-hinter dem Zebrastreifen darf geparkt werden
-Andreaskreuz außerorts 50
m Parkverbot
-Vor und hinter
Haltestellenschild 15 m Parkverbot
-Vorfahrtsstraße außerorts: Parkverbot
-Vorfahrtsstraße außerorts: Parkverbot
-Parkabstand zum
Fahrstreifen: 3m
-Parken auf besonders gekennzeichneten Gehwegen: bis 2,8 t
-Parken auf besonders gekennzeichneten Gehwegen: bis 2,8 t
-Parken in 2.ter Reihe nur
Taxis, sonst niemals
-Parkscheibe: volle Stunde
der Ankunftszeit einstellen
-Rechts vor links gilt
nicht am Ende von verkehrsberuhigtem Bereich
-Kreisverkehr mit
Nebenstraßenschild: beim Einfahren nicht blinken, beim Ausfahren blinken, im
Kreis ist Vorfahrt
-Im Kreisverkehr ist Parken verboten, die Verkehrsinsel darf überfahren werden, wenn das Fahrzeug zu breit ist
-Im Kreisverkehr ist Parken verboten, die Verkehrsinsel darf überfahren werden, wenn das Fahrzeug zu breit ist
-bei zweiachsigem Anhänger
nimmt Beschleunigungsvermögen ab
-Dachlast bei
Dachgepäckträger wird nicht durch Angaben im Fahrzeugschein begrenzt
-Bei Stoppschildern immer
zuerst nach der Ampel schauen: bei Grün nicht anhalten
-Stoppschild oder Ampel immer an der Haltlinie halten-Mindestabstand von Ampel, Andreaskreuz und Stoppzeichen, wenn diese verdeckt würden: 10m
-Stoppschild oder Ampel immer an der Haltlinie halten-Mindestabstand von Ampel, Andreaskreuz und Stoppzeichen, wenn diese verdeckt würden: 10m
-Quadratisches blaues
Schild mit Pfeil geradeaus: Einbahnstraße
-Rundes blaues Schild mit
weißer Zahl: Mindestgeschwindigkeit, Fahrzeug muß mindestens so schnell sein
-Blaues Viereckiges
Schild, weiße Zahl: Richtgeschwindigkeit, keine Mindestgeschwindigkeit
-schwarzes Ausrufezeichen
in rotem Dreieck: Gefahrstelle zwischen 150 und 250 m
-Antischlupfregelung:
verhindert, daß die Räder beim Anfahren durchdrehen, verhindert seitliches
Wegrutschen
-Überholverbot an
unübersichtlichen Straßenstellen
-Wild im Fernlicht:
Abblenden, bremsen und hupen
-LKW 3t Autobahn höchstens
80 km/h mit Anhänger
-zugeparkte Vorfahrtsstraße
überqueren: langsam vortasten, nicht schnell darüber fahren
-linker Fahrstreifen
Autobahn: Zur Überholung und solange noch jemand vor einem auf dem linken
Streifen fährt
-Starker Wind auch
gefährlich beim Vorbeifahren an Waldschneisen
-Bahnübergang ohne
Andreaskreuz: Horchen und Beobachten
-Andreaskreuz mit rotem
Pfeil nach rechts: Rechtsabbieger müssen warten, geradeaus Fahrende nicht
-Richtgeschwindigkeit 130:
Autobahn, außerorts wenn Fahrstreifen baulich getrennt sind oder 2 Fahrstreifen
für jede Richtung da sind (insgesamt 4)
-Höchstgeschwindigkeit 100
km/h außerorts PKW, ein Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung
-Umweltzone: Feinstaubplakette oder Sonderrechte für Fahrzeug
-Umweltzone: Feinstaubplakette oder Sonderrechte für Fahrzeug
-Hauptuntersuchung: aller
2 Jahre
-Bus Haltestelle
Warnblinklicht: Schrittgeschwindigkeit für beide Fahrtrichtungen ! warten wenn
nötig! , mit Abstand überholen und nicht überholen, solange noch fährt
-Unfallstelle: zuerst
absichern!
-Parkscheibe: bei defekter
Parkuhr ja, bei eingeschränktem Halteverbot nicht
-Halten verboten: an
Taxiständen, auf der Fahrbahn mit Markierungen, auf Fahrbahnen mit
Seitenstreifen
-auf Seitenstreifen außerorts
ist halten und Parken erlaubt (Landstraße), aber auch die langsamen Fahrzeuge sollen dort fahren
-Austausch
Bremsflüssigkeit: damit die Bremse bei hoher Belastung funktionstüchtig bleibt
und wegen Wasseranteil
-Lichthupe zum Überholen
Außerorts am Tage und in der Dunkelheit
-Ladung vorn über Fahrzeug
nicht mehr als 50 cm ab 2,5 m Höhe (unterhalb gar nicht), nach hinten 1m
ungekennzeichnet
-Profiltiefe Reifen:
mindestens 1,6 mm
-technische Veränderung:
Begutachtung mitführen oder Fahrzeugpapiere berichtigen lassen
-Wenden verboten auf
Kraftfahrstraßen
-rot-weisse Warntafeln:
Fahrzeug mit Überbreite oder Anhänger, innerhalb von Ortschaft auf Fahrbahn
abgestellt
-Fahrstreifenwahl frei
innerorts: bis 3,5 t
-40km/h, 40m Ampelabstand
grüngelb: Anhalten!
-Achtung,
Gegenverkehr-Schild: Mit Blendung in der Nacht rechnen
-Baustellenschild, 100m:
Baustelle beginnt in 100 m
-Autobahn
Rettungsfahrzeugstreifen: zwischen linkem und mittlerem Fahrstreifen
-Gefahr in der Kurve: durch Bremsen und Beschleunigen
-M+S Winterreifen: zulässige Höchstgeschwindigkeit für diese Reifen darf nicht überschritten werden, Luftdruck höher als beim Sommerreifen (0,2 bar)
-Gefahr in der Kurve: durch Bremsen und Beschleunigen
-M+S Winterreifen: zulässige Höchstgeschwindigkeit für diese Reifen darf nicht überschritten werden, Luftdruck höher als beim Sommerreifen (0,2 bar)
-Bei gefährliche-Kurve-Schild ist nicht mit Querverkehr vor der Kurve zu rechnen
-Reaktionsweg in m:
Geschwindigkeit x 3 / 10
-Formel Bremsweg (v/10 x
v/10)
-Formel Gefahrenbremsung
(v/10 x v/10)/2
100 km/h, 1s
Reaktionszeit: 130 m Bremsweg
20m: Ab 50km/h Bremsweg
zu kurz
80km/h: 2s-Abstand halten
80km/h: 2s-Abstand halten
-Einseitige
Reifenabnutzung Vorderachse: Achslenker verbogen oder Spureinstellung
-PKW mit Vorderradantrieb
bricht in Kurve nach vorne aus
-Rückwärtsfahren braucht
kein Warnblinklicht
-Beim Linksabbiegen rechte Fahrlinie einhalten, aber in der Einbahnstraße linke Fahrlinie einhalten
-Beim Linksabbiegen rechte Fahrlinie einhalten, aber in der Einbahnstraße linke Fahrlinie einhalten
-Linksabbiegen: Bei
Gegenverkehr “verzichtet man auf die Vorfahrt um die Kreuzung nicht zu
verstopfen”
-hintereinander links abbiegen: bei Fahrbahnmarkierungen und wenn der Entgegenkommende es will
-bei voreinander Linksabbiegen ist keine Blockierung der Kreuzung wahrscheinlich
-hintereinander links abbiegen: bei Fahrbahnmarkierungen und wenn der Entgegenkommende es will
-bei voreinander Linksabbiegen ist keine Blockierung der Kreuzung wahrscheinlich
-Haftpflichtversicherung
erloschen: Fahrzeug abmelden (!) und nicht mehr benutzen
-Ladefläche LKW: Personen
erlaubt, nur wenn sie dort notwendige Arbeiten durchführen
-Im Tunnel: Warnblinklicht
und 5m Abstand zum Vordermann
-Tunnelbrand:
Tunnelüberwachungzentrale anrufen, Fluchtweg suchen, andere warnen
-verengte Fahrbahn: dem
Gegenverkehr Vorrang einräumen, Reißschlussverfahren
-Gegenverkehr: wer den
roten Pfeil hat, muss warten
-Gefälle: nach rechts abfallend
-Steigung: nach links abfallend
-stockender Verkehr :
Bushaltestellen mit Zickzacklinien müssen nicht freigehalten werden,
Einmündungen ja
-Mindest- und
Höchstgeschwindigkeit nicht verwechseln, auf das Wort “nur” besonders achten
-Reaktionsweg und Bremsweg
nicht verwechseln
-Fußgängerzonen dürfen
auch als Anlieger nicht befahren werden
-auflaufgebremster
Anhänger: es gibt keine “Rückfahrsperre”, aber manchmal kann man nicht
rückwärts fahren
-Schneeketten: maximal 50
km/h
-Reitweg: "ein Weg, den die
Reiter zu benutzen haben"
-Stadtverkehr 50 km/h 15m
Abstand drei PKW-Längen
-Leute mit Warnweste:
immer warten
-hoher Kraftstoffverbrauch
auch bei defekter Zündanlage
-Lenkgetriebe hat auf die
Bremsrichtung keinen Einfluß
-Störung des Verkehrsfunks
kann keine Gefährdung verursachen
-Schild: Mofa in rotem
Kreis, Mofa verboten
-Leermasse 1900,
Gesamtmasse 2400, Anhängelast 1500: Anhänger 1000 kg
-Bei Airbag darf kein nach
hinten gerichteter Kindersitz angebracht werden
-5 jähriges Kind: auf
Kindersitz, Kindersitz muss auch für Sitz geeignet sein
-11 jähriges Kind 140 cm:
Sitzerhöhung, Dreipunktgurt
-durch einseitiges Bremsen
kann ABS nicht ausfallen
-doppelte Geschwindigkeit,
Fliehkraft vierfach
-Fussgängerweg ist kein
verkehrsberuhigter Bereich
-Mitführen: Fahrzeugschein
und Führerschein
-Lenkrad flattert:
Stoßdämpfer, Federung, Räder können defekt sein
-verkehrssicherer Zustand:
auch der Fahrer ist verantwortlich, nicht nur der Halter
-Drängler: Abstand zu
vorausfahrendem LKW vergrößern
-30 km/h mehr : 35% mehr
Kraftstoffverbrauch
-30 km/h Tempounterschied
(100-70): 800m Überholweg
-Ladung kennzeichnen: vorn
weißes Licht, nach hinten rotes Licht, das rote Licht darf nicht höher als 1,5m hängen
-Fernlicht:
Schalterstellung, blaues Licht
-Nebelschlußleuchte erkennt man an gelber Kontrollleuchte
-Kontrollleuchte des Blinkers: Glühlampe ist defekt, Blinkschalter nicht
-Nebelschlußleuchte erkennt man an gelber Kontrollleuchte
-Kontrollleuchte des Blinkers: Glühlampe ist defekt, Blinkschalter nicht
-Kontrollleuchte Airbag:
nur Werkstatt aufsuchen
-Alle Leuchten außer Scheinwerfer müssen wiederholt werden, wenn sie verdeckt sind
-Fahrzeug verkauft: Namen
und Anschrift des Käufers an Zulassungsstelle
-Alle Leuchten außer Scheinwerfer müssen wiederholt werden, wenn sie verdeckt sind
-bei grünem
Linksabbiegerpfeil hat der Gegenverkehr keine Vorfahrt
-Auf Autobahnparkplatz ist
nicht mit Gegenverkehr zu rechnen, aber mit Rutschgefahr
-auch bei stehendem
Fahrzeug mit laufendem Motor darf nicht mit Handy telefoniert werden
-Beim Abschleppen kann es
zur Beschädigung des Katalysators kommen
-umweltschonendes Fahren
ist auch vorausschauendes Fahren
-Abblendlicht am Tag ist
nicht, um besser zu sehen, sondern nur, um besser gesehen zu werden
-HU auch im Fahrzeugschein
eingetragen
-Motorräder dürfen in
Umweltzonen fahren
-LKW 3t außerorts 100 km/h
-Die Sicht kann auch durch
Ladung beeinträchtigt sein
-Am Bahnübergang im
Dunkeln möglichst auf Standlicht schalten
-Dieselfahrzeug bleibt
stehen: verstopfter Kraftstoffilter, aber nicht defekte Glühkerzen
-PKW mit Anhänger: es ist
nicht auf 60 km/h Höchstgeschwindigkeit für Autobahn zu achten
-Zu Fußgängern muß kein
Blickkontakt aufgenommen werden
-Oranger Abbiegepfeil:
eine in Regel wenig befahrene Autobahnstrecke
-Anhänger einachsig: 4%
Stützlast (600 kg : 24 kg)
-Autobahn, Nebel 50 m
Sicht: höchstens 50 km/h
-Fernlicht muß nicht
abgeblendet werden, wenn Fußgänger in gleicher Richtung vorausgehen
-Fahrverbot an Sonn und Feiertagen 0-22 Uhr, LKW mit
Anhänger, und LKW über 7,5 t
-Ball auf der Straße: nur Bremsen, nicht ausweichen
-Automatik-PKW: Bei Einlegen der Fahrstufe Beriebsbremse benutzen, keine Drehzahlerhöhung
-Ball auf der Straße: nur Bremsen, nicht ausweichen
-Automatik-PKW: Bei Einlegen der Fahrstufe Beriebsbremse benutzen, keine Drehzahlerhöhung
-Anlaufgebremster Hänger:
erhöhter Reifendruck ist keine Gefährdung
-PKW Verbot gilt auch für
LKW, Motorradverbot nur für Motorräder
-Vignetten und Plaketten sind an die Innenseite der Frontscheibe zu kleben
-Ab einer Zuglänge von 7m ist ausserorts ein Überholabstand für andere Fahrzeuge freizulassen
-Fahrzeug zieht nach links: abgefahrener Hinterreifen keine Ursache
-an laufenden Parkuhren darf geparkt, aber nicht gehalten werden (wahrscheinlich wegen Blockierung des Parkplatzes?)
-ABS hilft bei glatter Fahrbahn, vermindert nicht die Kippgefahr bei Bremsen in der Kurve
-Nebelschlußleuchte erst unter 50 m Sichtweite
-Mit Notrad darf nur 80 km/h gefahren werden
-Autobahn Seitenstreifen: Halten verboten
-unerlaubte Veränderungen am Fahrzeug führen zu Punkten, Bußgeld, Ende Versicherungsschutz
-Vignetten und Plaketten sind an die Innenseite der Frontscheibe zu kleben
-Ab einer Zuglänge von 7m ist ausserorts ein Überholabstand für andere Fahrzeuge freizulassen
-Fahrzeug zieht nach links: abgefahrener Hinterreifen keine Ursache
-an laufenden Parkuhren darf geparkt, aber nicht gehalten werden (wahrscheinlich wegen Blockierung des Parkplatzes?)
-ABS hilft bei glatter Fahrbahn, vermindert nicht die Kippgefahr bei Bremsen in der Kurve
-Nebelschlußleuchte erst unter 50 m Sichtweite
-Mit Notrad darf nur 80 km/h gefahren werden
-Autobahn Seitenstreifen: Halten verboten
-unerlaubte Veränderungen am Fahrzeug führen zu Punkten, Bußgeld, Ende Versicherungsschutz
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